Staatliches Programm zur Förderung von Wasserspendern

Sehr geehrte Kunde,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Tafelwasseranlagen in Kombination mit dem aktuellen Förderprogramm „Klimaanpassung in Sozialen Einrichtungen“ und „Sozial & Mobil“.

Die aktuelle Förderung von Tafelwasseranlagen beträgt in der Regel 85% des Kaufpreises inkl. der Installationskosten. Förderberechtigt sind z.B. Kommunen, Bildungseinrichtungen, Gesundheits-, Pflege- und soziale Einrichtungen sowie Sportvereine. Zusätzlich muss auch die Installation der Tafelwasseranlage innerhalb von 6 Monaten nach Antragsstellung realisiert worden sein.

Falls Sie Interesse an der Anschaffung einer Tafelwasseranlage in Kombination mit den aktuellen Förderprogrammen haben, bitten wir Sie das unten aufgeführte Kontaktformular vollständig auszufüllen. Das Atlantis Trinkwassertechnik-Team prüft dann innerhalb von 2-3 Werktagen, ob eine grundsätzliche Förderfähigkeit besteht und unterstützt Sie dann anschließend bei der Antragsstellung.

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    * Pflichfeld

    Für weitere Fragen vorab, steht ihnen unser Atlantis Trinkwassertechnik-Team täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

    Staatliches Programm zur Förderung von Wasserspendern

    Sehr geehrte Kunde,
    vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Tafelwasseranlagen in Kombination mit dem aktuellen Förderprogramm „Klimaanpassung in Sozialen Einrichtungen“ und „Sozial & Mobil“.

    Die aktuelle Förderung von Tafelwasseranlagen beträgt in der Regel 85% des Kaufpreises inkl. der Installationskosten. Förderberechtigt sind z.B. Kommunen, Bildungseinrichtungen, Gesundheits-, Pflege- und soziale Einrichtungen sowie Sportvereine. Zusätzlich muss auch die Installation der Tafelwasseranlage innerhalb von 6 Monaten nach Antragsstellung realisiert worden sein. Das Förderfenster beginnt voraussichtlich am 15.02.21 für einen nur sehr begrenzten Zeitraum (ca. 4 Wochen).

    Es gilt also, schnell zu sein, damit sie in den Genuss dieser sehr hohen Förderung kommen.

    Falls Sie Interesse an der Anschaffung einer Tafelwasseranlage in Kombination mit den aktuellen Förderprogrammen haben, bitten wir Sie das unten aufgeführte Kontaktformular vollständig auszufüllen. Das Atlantis Trinkwassertechnik-Team prüft dann innerhalb von 2-3 Werktagen, ob eine grundsätzliche Förderfähigkeit besteht und unterstützt Sie dann anschließend bei der Antragsstellung.

      * Pflichfeld

      Für weitere Fragen vorab, steht ihnen unser Atlantis Trinkwassertechnik-Team täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

      Wer wird gefördert?

      Eine exakte Aufstellung der Förderberechtigten finden Sie hier: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/

      Antragsberechtigt sind:

      • soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft,
      • deren Träger und
      • deren Spitzenverbände,
      • Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene sowie
      •  weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.

      Dies sind insbesondere:

      • Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften,
      • Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime,
      • ambulante oder stationäre Pflegedienste und deren Träger,
      • stationäre Altenhilfe und Wohngruppen,
      • Behindertenwerkstätten,
      • Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie,
      • Müttergenesungswerke,
      • Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielplätze,
      • Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen,
      • gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
      • Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt,
      • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
      • Kieztreffs und Begegnungsstätten,
      • Flüchtlingseinrichtungen,
      • Obdachloseneinrichtungen und Tafeln,
      • Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten,
      • Bibliotheken,
      • Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens,
      • Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen,
      • Jugendherbergen und Familienferienstätten,
      • Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung,
      • Bildungsträger der Sozialen Arbeit (z.B. Tagungshäuser, Fortbildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien),
      • Frauenhäuser,
      • Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer,
      • Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen

      Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die Rechtsfähigkeit und rechtliche Selbstständigkeit der Antragstellenden. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der jeweilige Träger die Beantragung übernehmen.
      Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

      Wer wird gefördert?

      Eine exakte Aufstellung der Förderberechtigten finden Sie hier: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/

      Antragsberechtigt sind:

      • soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft,
      • deren Träger und
      • deren Spitzenverbände,
      • Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene sowie
      •  weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.

      Dies sind insbesondere:

      • Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften,
      • Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime,
      • ambulante oder stationäre Pflegedienste und deren Träger,
      • stationäre Altenhilfe und Wohngruppen,
      • Behindertenwerkstätten,
      • Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie,
      • Müttergenesungswerke,
      • Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielplätze,
      • Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen,
      • gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
      • Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt,
      • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
      • Kieztreffs und Begegnungsstätten,
      • Flüchtlingseinrichtungen,
      • Obdachloseneinrichtungen und Tafeln,
      • Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten,
      • Bibliotheken,
      • Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens,
      • Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen,
      • Jugendherbergen und Familienferienstätten,
      • Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung,
      • Bildungsträger der Sozialen Arbeit (z.B. Tagungshäuser, Fortbildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien),
      • Frauenhäuser,
      • Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer,
      • Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen

      Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die Rechtsfähigkeit und rechtliche Selbstständigkeit der Antragstellenden. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der jeweilige Träger die Beantragung übernehmen.
      Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

      Atlantis Trinkwassertechnik GmbH
      Kornstraße 4
      79258 Hartheim

      info@atlantis-trinkwassertechnik.de
      www.atlantis-trinkwassertechnik.de

      Telefon: 0761 / 48 82 990
      Fax: 0761 / 12 09 329

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